Beteiligung Bauträger an Vorfälligkeitsentschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Kündigung der Finanzierung wird zu einer erheblichen Vorfälligkeitsentschädigung (genauer Wert ist noch nicht bekannt) führen. Hierzu meine Frage: Habe ich voreilig gehandelt und die Finanzierung zu früh abgeschlossen oder gibt es eine Möglichkeit den ersten Bauträger aufgrund seiner Aussagen an den Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung zu beteiligen?