Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten. Zunächst weise ich Sie darauf hin, dass ich die Rechtslage ohne Einsicht in den von Ihnen geschlossenen Vertrag nicht abschließend beurteilen kann.
Da Sie schreiben, dass Ihr Mann den Vertrag abgeschlossen hat, Sie aber aufgefordert wurden, die Rechnung zu begleichen und auch das Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, stellt sich die Frage, ob Ihr Mann den Vertrag im eigenen Namen oder in Ihrem Namen abgeschlossen hat.
Als Sie damals noch selbständig waren, hat Ihr Mann in Ihrem Unternehmen mitgearbeitet?
Wenn dies der Fall war, besteht die Möglichkeit, dass er als Stellvertreter tätig war und damit mit Vertretungsmacht für Sie im Rechtsverkehr auftreten konnte. Als Bevollmächtigter konnte er dann auch diesen Vertrag abschließen und Sie dadurch verpflichten.
War er nicht von Ihnen bevollmächtigt, dann konnte er Sie nicht wirksam verpflichten und dann wäre auch der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen. Sie müssten dann die 900 Euro nicht zahlen.
Allerdings würde dann Ihr Mann in Anspruch genommen werden, weil er als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelte und damit gem. § 179 BGB
haftet.
Wenn Ihr Mann Sie allerdings nicht vertreten hat und auch keinen Vertrag in Ihrem Namen ohne Vertretungsmacht abgeschlossen hat, sondern den Vertrag in seinem Namen, also für sich selbst abgeschlossen hat, dann wären Sie im derzeitigen gerichtlichen Verfahren nicht die richtige Beklagte. Der Anspruch auf Zahlung der 665 Euro für die Homepage müsste sich gegen Ihren Mann richten.
Inwieweit der Anspruch gegen Ihren Mann durchsetzbar ist, bedarf genauerer Prüfung.
Allein die Tatsache, dass die Homepage von Ihnen beiden nicht aktiviert wurde und Sie auch nicht wußten, dass ein zweiter Vertrag zustande gekommen ist, lässt Ihre Zahlungspflicht nicht entfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
In Bezug auf Ihre Interessensvertretung vor Gericht sind noch einige Fragen zu klären. Kontaktieren Sie mich dazu bitte unter meiner Emailadresse Kanzlei_Lindner@gmx.de oder unter 0170-3185417.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
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Diese Antwort ist vom 17.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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