AVR - Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Arbeitsvertrag unterliegt den Richtlinien der AVR. Mein schriftlicher Arbeitsvertrag ist, aufgrund der stundenmäßig hohen, von mir erbrachten Arbeitsleistung, bereits vor etwa eineinhalb Jahren auf etwa 75% einer Vollzeitstelle angepaßt worden. ... Ich bin der Meinung, daß ich durch meine regelmäßig erbrachte Mehrarbeitsleistung einen Anspruch darauf erworben habe, daß mein schriftlicher Arbeitsvertrag auf 100% einer Vollzeitstelle anzupassen ist.