Rollladenreparatur Eigentumswohnung
vom 19.2.2022
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Kolditz / Jübek
Anderslautende Vereinbarungen in der Teilungserklärung sind nichtig ." 2.Aussage: "Allerdings deutet die Rechtsprechung die nichtige Vereinbarung in der Teilungserklärung regelmäßig in eine wirksame Kostentragungsvereinbarung um, wodurch Reparaturkosten an den Rollläden vom jeweiligen Eigentümer der betreffenden Wohnung zu tragen sind." ... Nun wurde bei einer Wohnung ein Rollladen repariert und der betr. ... Meine Frage ist ob die 2.Aussage oben immer noch gültig ist und der betreffende Eigentümer die Kosten der Reparatur bezahlen muss