Betriebliche Versorgungszusage-Kann ich meinen Anspruch jetzt schon geltend machen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Mit einem Notar-Vertrag wurde mein Anspruch auf die betriebliche Versorgungszusage für den Zeitraum der Ehe schriftlich fixiert. ... Meine Fragen: Kann ich jetzt schon einen Anspruch auf diese betriebliche Versorgungszusage geltend machen? Und soll ich diesen Anspruch am besten über einen RA an das Unternehmen meines Ex-Ehemannes einreichen?