Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Sachverhalts. Nach Ihrer Darstellung bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung. Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte rechtliche Einschätzung sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
1. Rechtmäßigkeit der Forderung
a) Automatische Vertragsverlängerung und Transparenz der AGB
Im B2B-Bereich sind automatische Vertragsverlängerungen grundsätzlich zulässig, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Verlängerungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und für Sie als Vertragspartner transparent und klar erkennbar war. Nach Ihrer Schilderung wurden Ihnen die AGB nicht oder nicht in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt und die Verlängerungsklausel war nicht klar einsehbar.
Rechtsfolge:
Fehlt es an einer wirksamen Einbeziehung der AGB (§ 305 Abs. 2 BGB) oder ist die Verlängerungsklausel überraschend oder intransparent (§ 305c Abs. 1 BGB), wird diese nicht Vertragsbestandteil. In diesem Fall ist die automatische Verlängerung unwirksam und eine Forderung für das Folgejahr nicht berechtigt.
b) Mangelhafte Leistungserbringung
Sie schildern, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht in der geschuldeten Qualität erbracht wurden (z. B. fehlerhafte Keyword-Vorschläge, keine Ranking-Verbesserung, keine messbaren SEO-Erfolge). Im B2B-Verhältnis ist der Vertragspartner grundsätzlich zur Zahlung nur verpflichtet, wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
Rechtsfolge:
Bei mangelhafter Leistung können Sie die Zahlung verweigern (§ 320 BGB – Einrede des nicht erfüllten Vertrags) oder ggf. den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Fortführung des Vertrags ist Ihnen bei gravierenden Mängeln nicht zumutbar.
2. Vorgehen gegen das Inkassounternehmen
a) Widerspruch und Bestreiten der Forderung
Sie haben der Forderung bereits widersprochen. Es ist wichtig, dies auch gegenüber dem Inkassounternehmen ausdrücklich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben) zu wiederholen. Fordern Sie das Inkassounternehmen auf, die Forderung zu begründen und sämtliche Vertragsunterlagen vorzulegen.
b) Unzulässige SCHUFA-Meldung
Eine Meldung an Auskunfteien wie die SCHUFA ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, tituliert oder anerkannt ist. Da Sie der Forderung widersprochen haben, ist eine Meldung unzulässig und kann einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen.
Empfehlung:
Fordern Sie das Inkassounternehmen ausdrücklich auf, keine Meldung an Auskunfteien vorzunehmen und bestätigen Sie dies schriftlich. Sollte dennoch eine Meldung erfolgen, können Sie Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Geltendmachung von Rechten nach DSGVO und UWG
a) Datenschutzrechtliche Ansprüche (DSGVO)
Sie haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO) und ggf. die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten zu fordern (Art. 17 DSGVO). Die Weitergabe Ihrer Daten an das Inkassounternehmen ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Forderung nicht offensichtlich unberechtigt ist.
b) Wettbewerbsrechtliche Ansprüche (UWG)
Sollte das Vorgehen des Inkassounternehmens oder der rankingCoach GmbH als unlautere geschäftliche Handlung zu werten sein (z. B. durch Druckausübung, Drohung mit SCHUFA-Eintrag trotz bestrittener Forderung), können Sie Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend machen.
4. Empfohlenes weiteres Vorgehen
Schriftliche Mitteilung an troy Inkasso GmbH:
Bestreiten Sie die Forderung erneut ausdrücklich.
Fordern Sie die Vorlage sämtlicher Vertragsunterlagen und eine nachvollziehbare Begründung der Forderung.
Untersagen Sie ausdrücklich eine Meldung an Auskunfteien.
Fordern Sie Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO.
Dokumentation:
Bewahren Sie alle Schreiben und Nachweise sorgfältig auf.
Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit rankingCoach und troy Inkasso.
Weitere Schritte:
Sollte das Inkassounternehmen weiterhin unberechtigte Forderungen geltend machen oder mit SCHUFA-Eintrag drohen, können Sie eine Unterlassungserklärung fordern und ggf. Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen.
5. Erfolgsaussichten
Nach Ihrer Schilderung bestehen gute Erfolgsaussichten, die Forderung abzuwehren, da sowohl die Wirksamkeit der automatischen Vertragsverlängerung als auch die ordnungsgemäße Leistungserbringung zweifelhaft sind. Zudem ist eine SCHUFA-Meldung bei bestrittenen Forderungen unzulässig.
6. Zusammenfassung
Forderung bestreiten und Unterlagen anfordern
SCHUFA-Meldung untersagen
Datenschutzrechte geltend machen
Dokumentation aller Vorgänge
Gute Erfolgsaussichten bei der Abwehr der Forderung
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
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