Unterhaltsrecht in der DDR 1981 bis 1984
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Während der Ausbildung (1979/ 1980) Abgabe des Leistungsstipendium von 160 Mark als Haushaltsabgabe Dann einige Wochen gearbeitet, muß aber wegen Krippenunfähigkeit des Kindes 2 weitere Jahre zu hause bleiben (bis ende des 3 lebensjahres wegen schweren chron.Bronchialasthma) Einkommen des Ehemannes extrem gering-Berufsanfänger (geb 1962) Frage: Wäre die Mutter weiter/ wieder Unterhaltspflichtig gegenüber ihrer verheirateten Tochter im selben Haushalt gewesen ? Mutter Einkommen 2400 Mark, +800 Mark Volkskammerbezüge, +Witewenrente (unbekannte Höhe), + Halbwaisenrente 3 Kinder (unbekannte Höhe) Tochter Einkommen 0 Ehemann Tochter Einkommen 500 Mark, 1982 Haushaltsabgabe 300 Mark (lebt im selben Haushalt) an Mutter, Tochter macht alle Hausarbeiten) 1983/84 keine Abgabe, getrennte Haushalte in einer Wohnung, Tochter macht weiterhin alle Hausarbeiten (ein Zimmer Schlemmerfressen und Säufchen mit Mütterchen und Nesthäkchen, im anderen Zimmer 2 Junge Leute mit schwerkrankem Kind am Hungertuch nagend) Im Haushalt der Mutter außerdem ein Sohn mit Sold 1000 Mark (zu der Zeit Armee, Unteroffizier) keine Haushaltsabgabe (erhielt zum Sold Taschengeld iH mehrere 100 Mark per Monat ) eine Tochter in Ausbildung ohne Einkommen keine Haushaltsabgabe "§ 12. ... Frage konkret: Hätte die Mutter nach dem geltenden DDR Recht ihre verheiratete Tochter weiterhin finanziell unterstützen müssen, wenn die Tochter kein Einkommen hat und der Ehemann ein sehr niedriges?