Rückkehr nach Deutschland am 28.12.2012, nachdem sie mich gebeten hatte, meinen Scheidungsantrag wegen Sinnlosigkeit der Fortführung der Ehe wegen Abwesenheit vom Ehemann wieder zurückzunehmen; 14 Tage im August 2013 in Russland Abflug aus Deutschland am 30.06.2014, bis heute (08.09.2014) nicht wieder gekommen; Zusammenleben als Eheleute: 539 Tage von insgesamt 1164 Tagen seit der Hoch-zeit (24.06.2011 bis 31.08.2014), das sind 46,3 %; wir waren also öfter getrennt, als zusammen Mein monatliches Einkommen: ALG I: XXX € Monatliche Abfindung vom ehemaligen Arbeitgeber: XXX € Schulden auf dem Haus aus erster Ehe per 30.06.2014: xxx € Wenn ich die Scheidung beantragen würde, welche Ansprüche hat sie nach so kurzer Ehedauer (auch Rentenansprüche?)