Vorgehen bei Mietrückständen und fristloser Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe probleme mit dem Mieter meiner Eigentumswohnung, der die Wohnung seit 01.10.04 gemietet hat.Er schuldet schon seit beginn der Mietzeit die Hinterlegung einer Mietkaution.Im Mietvertrag waren 3 Kaltmieten auf einem Mietkautionskonto vereinbahrt, bis jetzt habe ich keine Unterlagen über ein solches erhalten, obwohl er behauptet es angelegt zu haben. ... Jetzt meine Fragen. ... Muß er die Kündigung in irgend einer Form mir gegenüber anerkennen und bis wann muß er die Wohnung räumen ?