Terrasse mitvermietet?
vom 15.8.2016
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag, ich wohne seit mehreren Jahren alleine im Erdgeschoß eines Drei-Parteien-Wohnhauses. Laut meinem Mietvertrag habe ich folgendes angemietet: „Der Vermieter vermietet dem Mieter, ausschließlich zu Wohnzwecken, die im Haus [Adresse] gelegene Wohnung im Erdgeschoß, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Flur/Diele, Bad/WC, Kellerraum, Balkon, Terrasse. ... Als Laie verstehe ich meine vertragliche Absprache mit dem Vermieter allerdings so, dass die Terrasse explizit - wie z.B. auch den im gleichen Satz aufgelistete Kellerraum - an mich vermietet wurde und ich folglich in deren Besitz bin und auch anderen Mietern die Nutzung untersagen kann.