wir haben vor 3 Jahren eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag (alter Standartvertrag Haus&Grund) steht keine Einbauküche drin, ist aber eingebaut. Die Vermieterin hat uns bei Einzug einen Kaufvertrag unterschrieben, der eine Liste der Möbel und Gegenstände, die in der Wohnung verblieben enthält, unterschrieben mit der Ergänzung, dass alle Möbel in der Wohnung gemeint sind, sollte etwas auf der Liste nicht erwähnt sein. Die vorhandenen, eingebauten Küchenmöbel stehen nicht in der Liste
Nun möchten wir ausziehen und die Küche mitnehmen. Gehört diese auf Grund des Kaufvertrages uns, als "nicht in der Liste erwähnte Möbel"? Die E-Geräte sind durch uns angeschafft worden und sind nicht Bestand dieser Anfrage.
Nochmals: Mietvertrag ist ohne Einbauküche, sondern "vermietet werden 3 Zimmer, Küche Bad".
Auch ein zur Nutzung überlassene EBK ist nicht erwähnt.
Auf der Grundlage Ihrer Angaben scheint es, dass die Einbauküche nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wurde und daher nicht als Teil der Mietsache betrachtet werden kann. Was auch Sinn macht, weil Sie diese nach meinem Verstaendnis gekauft haben. Darüber hinaus haben Sie eben einen separaten Kaufvertrag für die in der Wohnung verbliebenen Möbel und Gegenstände abgeschlossen, in dem ausdrücklich festgehalten wurde, dass ALLE Möbel in der Wohnung gemeint sind, auch wenn sie nicht in der Liste aufgeführt sind.
Unter diesen Umständen würde ich argumentieren, dass die Einbauküche als "nicht in der Liste erwähnte Möbel" Teil dieses Kaufvertrages ist und daher in Ihrem Eigentum steht. Dies würde bedeuten, dass Sie berechtigt wären, die Küche beim Auszug aus der Wohnung mitzunehmen.
VG Schulze
Rückfrage vom Fragesteller10. April 2024 | 20:24
Danke für die Antwort.
Einbauküche...ist das Möbel im Sinne von mobil, oder durch die Verankerung in der wand (Hängeschränke) installiert? Also Bestandteil der vermieteten Immobile?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. April 2024 | 20:30
Normalerweise waere es ein Teil der Mietsache weil die Kueche fest eingebaut ist ABER da diese nicht im Mietvertrag steht, ist Sie ja eben gerade nicht Teil der Mietsache und davon ausgeschlossen. Sieht man das nun iVm mit dem Kaufvertrag der eben alles in der Wohnung befindliche meint, komme ich zwangslaeufig zu dem Schluss dass die Kueche hier umfasst sein muss eben weil diese im MV ja gerade nicht umfasst ist. Ansonsten waere diese wenn Sie fest verbunden ist Teil der Mietsache aber hier laesst sich auch streiten was fest verbunden ist.. passig extra angefertigt - ganz sicher aber eine Kueche einfach passend gekauft u dort hingestellt u an einigen Stellen mit der Wand verschraubt - naja zweifelhaft. Und dann kommt eben ihre Situation mit MV u Kauf dazu.. Reicht ihnen das als Erklaerung? Fuer mehr brauchte ich tatsaechlich Fotos vom Einbau.. VG