vorzeitige Kündigung aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, aus wichtigem Grund
vom 6.9.2012
25 €
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., dass auch während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten werden muss.Allerdings mit der Klausel:"Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§626 BGB</a> bleibt hierdurch unberührt" Mein Problem: Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren.