Ferner werden sich meine Eltern bzgl. des gesamten Grundstücks, auf dem sich die von ihnen bewohnte Wohnung befindet, ein Rückübertragungsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Danach haben meine Eltern bzw. der jeweils Letztversterbende das Recht, die Rückübertragung des Grundstücks auf sich zu verlangen, wenn a)ich vor meinen Eltern versterben sollte, unabhängig von meinem Familienstand und unabhängig davon, ob Abkömmlinge vorhanden sind, b)ich beabsichtige, das Grundstück zu Lebzeiten meiner Eltern ganz oder teilweise ohne deren Zustimmung zu verkaufen oder zu belasten (ausgenommen werden Belastungen mit Dienstbarkeiten, die der Ver- und Entsorgung oder nachbarrechtlichen Regelung dienen), c)ich den Grundbesitz, ohne Zustimmung meiner Eltern, vermiete oder in sonstiger Weise an Dritte zur Nutzung überlasse (die Aufnahme von Angehörigen i.S.d. § 15 AO bzw. eines Lebensgefährten ist mir auch ohne die Zustimmung meiner Eltern gestattet, was sich insb. auf die Wohnung im OG bezieht). ... 4.Könnte ich sogar gezwungen werden, das gesamte Haus zu verkaufen, um etwaige Pflegekosten zu decken, weil ich das Haus zwar nicht selbst bewohne (i.S.d.