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476 Ergebnisse für auto gewährleistung händler

Gewährleistungsanspruch gegen Möbelhaus oder Hersteller?
vom 26.11.2012 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Besteht im Rahmen der Gewährleistung HerstellerproduktPFLICHT, oder Anspruch gegenüber Vertragspartner auf generelle Ersatzüberlassung einer Lampe zum Anschaffungspreis in 2011? Sind der Meinung, dass wir uns einen Ersatz aus dem Angebot zur sofortigen Mitnahme aussuchen können und der Händler sich mit seinem Lieferanten auseinandersetzen muss.
Nach privatem Fahrzeugverkauf Nachforderung des Käufers
vom 24.9.2022 für 70 €
Hallo, ich habe vor 4 Wochen das Fahrzeug meiner Freundin verkauft - an einen Händler. ... In dem Whatsapp Verlauf ist auch klar erkenntlich, dass das Fahrzeug im Innenraum ein paar Schäden aufweist (Kratzer) - dies hat mir der Verkäufer auch mit "Das Auto hat leider einige Macken die man so denke ich mit Aufbereiten nicht wegbekommt" bestätigt. ... Der Vertrag schließt eine Gewährleistung aus.
Fall von Verbrauchertäuschung?
vom 28.2.2014 120 € Historischer Preis
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Das Auto wurde im August 2009 nach der Hauptuntersuchung an einen Geschäftsführer der Eurof. ... Das Auto hat also der gleiche Händler "Sch. und S. ... Handels GmbH" persönlich kannte und auch den damaligen Autoan- und verkäufer und das das Auto große Probleme hatte und in der Türkei war.
Autokauf von privat mit verschwiegenen Mängeln
vom 31.3.2007 30 € Historischer Preis
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Bei einem ersten Werkstattbesuch, den ich sicherheitshalber bei einem für mich neuen Auto immer mache, stellte der Mechaniker einige Mängel fest: Bremssattel fest, Riss in der Achsmanschette, Riss in der Lenkmanschette, beschädigter Reifen durch Bordstein, morsche Gummilagerungen der Stabilisatoren, brüchige Bremsschläuche. ... Dieser beteuerte nichts davon gewusst zu haben, da er ja nicht jeden Tag unter dem Auto läge.
Kfz-Werkstatt: Verletzte Beratungs- und Aufklärungspflicht
vom 23.12.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Aussage die Schläuche ok waren) durchführen, um die Neuwagengarantie sowie Gewährleistung auf 24 Monate zu verlängern. ... Nun kam es vorletzte Woche wiederzu einem Ausfall der Heizung, sodass mein Partner am nächsten Tag sofort zum Händler/Werkstatt fuhr, um das Problem begutachten zu lassen. ... Wir hätten als Kunden selbst einschätzen müssen, dass das Auto nicht mehr fahrbereit war.
gewerblicher Gebrauchtwagenkauf - arglistiges Verschweigen eines Mangels
vom 5.5.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aussage die Schläuche ok waren) durchführen, um die Neuwagengarantie sowie Gewährleistung auf 24 Monate zu verlängern. ... Nun kam es vorletzte Woche wiederzu einem Ausfall der Heizung, sodass mein Partner am nächsten Tag sofort zum Händler/Werkstatt fuhr, um das Problem begutachten zu lassen. ... Wir hätten als Kunden selbst einschätzen müssen, dass das Auto nicht mehr fahrbereit war.
Kfzverkauf über eBay Probleme mit der Fahrzeugübergabe
vom 6.8.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin selbständig tätig und habe das Auto für überwiegend berufliche Zwecke erworben. ... Da ich jedoch keinen Handel treibe, ist für mich allerdings die Frage, ob ich überhaupt als gewerblicher Käufer einzustufen bin oder ob die Klausel, mit welcher die "Sachmangelhaftung sowie Gewährleistung" ausgeschlossen wurde, überhaupt Gültigkeit hat. ... Kann der Händler sich darauf berufen, den Mangel einfach selbst nicht bemerkt zu haben?
Autoverkauf - Kaufvertrag per E-Mail
vom 8.2.2021 für 60 €
Das Auto wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Sachmängelhaftung verkauft. ... Jegliche Reklamationen, Gewährleistungen, Garantien, etc. für offene oder versteckte Mängel werden hiermit ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen. ... Ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistung.
Autokauf, Reimport mit Unfallschaden als Unfallfrei verkauft
vom 2.3.2014 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun ist es so dass ich auch prompt einen Anruf bekam und ein "Händler" wollte den Wagen kaufen. ... Zudem wollte der Händler auch kurz ein Bild vom Fahrzeugbrief um ein paar Daten abzugleichen. ... Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug.
Minderung Kaufpreis PKW - Höhe und Werksgarantie
vom 12.9.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dieser Fernseher ist leider nicht frei von Sachmängeln, wodurch ich gemäß §§ 437 Abs.1, 439 BGB die Beseitigung des Mangels oder auch die Lieferung eines mangelfreien Fernsehers gemäß Gewährleistung verlangen kann. Zur Abwicklung der Inanspruchnahme der Gewährleistung führt Amazon die Informationen auf dieser Webseite zusammen: http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?
Reparaturfreigabe nicht erteilt rechtens?
vom 24.11.2020 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwalt
ich habe 10/2005 einen fabrikneuen PKW vw golf per eu-reimport bei einem darauf spezialisierten händler gekauft ("kaufvertrag nach deutschem recht", d.h. kein vermittlungsvertrag; firmensitz nahe Köln). bald traten probleme beim schalten des 4. ganges auf (gang war teilweise erst beim dritten versuch einzulegen). ein angestellter des händlers (=verkäufers) verwies bei einem telefonat auf die werksgarantie von vw (ich könne zu jeder beliebigen vw-vertragswerkstatt gehen, welche den mangel für mich kostenfrei beheben würde) und meinte, daß sich das getriebe möglicherweise noch einfahren müsse. 04/2006 habe ich, als sich der vierte gang zunehmend verschlechterte, eine berliner vw-werkstatt aufgesucht (dieser termin wurde in 03/2006 vereinbart). diese reparierte zunächst erfolglos von außen (schmieren und einstellen des gestänges sowie austausch der rastierschraube). da der mangel nicht behoben wurde, gab es einen erneuten termin zur aufnahme der getriebedaten und eine technische anfrage bei vw. 11 tage später war der wagen von mo - fr (!) in der werkstatt, das getriebe wurde ausgebaut und zerlegt, 3 bauteile (2 zahnräder und synchronkörper) für den vierten gang ersetzt. seitdem schaltet sich der erste gang problematisch (einlegen bei anfahren an der ampel oft erst beim dritten versuch möglich, teilweise nur unter kraftaufwand) und der zweite verursacht ab 40 kmh mahlgeräusche (vergleichbar einem radlagerschaden; liegt aber am getriebe, da das geräusch nur bei getretener kupplung im zweiten gang auftritt). die probleme des vierten gangs sind nach wie vor vorhanden. diese neuen mängel sind bei der werkstatt nach einer im anschluß an die abholung des fahrzeugs erfolgter erneuter probefahrt per vermerk auf dem reparaturauftrag bereits anerkannt. außerdem klemmt inzwischen gelegentlich das ausrücklager der kupplung (wenn das auto ein, zwei tage nicht bewegt wurde, kommt die kupplung nicht sanft, sondern ruckartig, auf einen schlag) und sind bei offenem fenster bei fahrt über deutliche fahrbahnunebenheiten geräusche vergleichbar denen eines undichten auspuffs zu hören (bei ebener fahrbahn keine geräusche). ich habe dem verkäufer eine fruchtlos verstrichene angemessene (15 tage schriftlich/fax-sendeprotokoll + vier wochen nachfrist telefonisch) frist gesetzt, um die sachmängel selber zu beheben. ich könnte jetzt also vom kauf zurücktreten bzw. den kaufpreis mindern. da das fahrzeugmodell seit kurzem nicht mehr gebaut wird und mir recht gut gefällt, würde ich lieber mindern: eigentlich um den differenzbetrag zwischen dem fahrzeug mit intaktem bzw. nicht intaktem getriebe (geminderter preis = wert mit mängel geteilt durch wert ohne mangel multipliziert mit ursprünglichem kaufpreis), sprich dem wert der getriebereparatur (rund 2.300,- euro laut auskunft einer unbeteiligten berliner vw-werkstatt; 2.000,- euro für ein neues austauschgetriebe sowie 300,- euro arbeitslohn). nun könnte sich der verkäufer auf den standpunkt stellen, das fahrzeug hätte ja noch die ihm anhaftende werksgarantie und das getriebe würde kostenfrei repariert - solange und so oft wie nötig, so daß die minderung nicht den wert der getriebereparatur aumachen könne, sondern maximal meine mühen für bringen und holen. andererseits hat meine ausführliche recherche im internet ergeben, daß gesetzliche gewährleistung und werksgarantie parallel nebeneinander her bestehen und voneinander unabhängig zu bewerten sind. frage 1: stimmt das? ... die oben genannten 2.300 euro oder nur wenige hundert euro (da dem auto ja die werksgarantie und damit quasi eine gratis-reparatur des getriebes anhaftet)?