Eine Person aus der Erbengemeinschaft (eine Tante meiner Ehefrau) hat sich die ganze Zeit um die Abwicklung der Erbschaft gekümmert und hat nunmehr den Notar, der auch den Verkauf der Immobilie abgewickelt hat, beauftragt, die genaue Vermögensaufstellung zu erstellen, sowie die jeweiligen Erbanteile zu berechnen, damit diese dann von ihr ausgezahlt werden können. ... Das heißt, gilt damit die Tante, als mit der Abwicklung befasste Erbin, als in Verzug gesetzt und können ihr somit eventuell anfallende Kosten für die Innanspruchnahme eines Rechtsanwaltes auferlegt werden? ... Wer hat die hierfür entstandenen Kosten zu tragen (die Notarkosten für den Immobilienverkauf wurden vom Käufer übernommen)?