Die Mutter möchte eine Religions- und Mädchen-Schule, der Vater die Begabungen des Kindes fördern. ... Der Vater argumentiert mit den Begabungen des Kindes, JA und VP weniger juristisch, als vielmehr unjuristisch damit, das Kind freue sich ja schon auf diese eine Schule … Nun erfahre ich durch Zufall, dass vor einem Termin, vor einem Beschluss (erneut) Gespräche, sprich Telefonate stattgefunden haben zwischen dem zuständigen Richter mit JA und VP, und damit mit EINER Sichtweise. ... Der Inhalt ist mir natürlich nicht bekannt – aber erahnbar: Freundliches, verständnisvolles, gegenseitiges Plaudern pro Religionsschule – meinend: Zulasten Kind/Vater, zulasten Kind/Begabungen.