Angabe der Arbeitszeit im Arbeitszeugnis
vom 6.7.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Nach meiner Kündigung erhielt ich mein Arbeitszeugnis, dort ist nun vermerkt, dass ich seit 09/2014 mit 6,5 Wochenstunden für die Firma tätig gewesen sei.