Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Elternzeit hat keinen Einfluss auf das Ende des bereits gekündigten Arbeitsverhältnisses und endet gem. Ihrer Kündigung zum 31.10.2020. Die Elternzeit endet dann mit dem Arbeitsverhältnis. Denn der aktuelle Arbeitgeber kann nur Elternzeit bis zum Ende des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewähren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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5. August 2020
|
15:35
Antwort
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