Meine Mutter (70 Jahre) hatte den Haustürschlüssel vor einigen ihrer Schwägerin (90 Jahre) erhalten; Die Schwägerin (200 km entfernt vom Wohnort meiner Mutter) ist unlängst ins Krankenhaus gekommen und danach in eine Kurzzeitpflege; Meine Mutter besuchte die Schwägerin im Krankenhaus, diese bot ihr an, bei ihr in der Wohnung zu nächtigen, was meine Mutter nicht gemacht hat; Meine Mutter ist in die Wohnung gegangen,um den Schmuck in Verwahrung zu nehmen, da 2 andere Personen ebenfalls Zugang zur Wohnung haben; sie hat dies ihrer Schwägerin mitgeteilt, nachdem die 1 Person (Zugehfrau) der Schwägerin mitteilte, dass Schmuck fehlt; Meine Mutter hat dies der Schwägerin bestätigt und ihr mitgeteilt, dass sie den Schmuck selbstverständlich wieder bekommt, sobald sie ihn haben möchte (Schwägerin immer noch in der Kurzzeitpflege); Die Schwägerin meinte dann, es genüge, wenn meine Mutter ihr den Schmuck zurückgibt, sobald sie wieder in ihrer Wohnung sei; nach ein paar Tagen rief die Schwägerin meine Mutter an und teilte ihr mit, dass sie den Schmuck jetzt sofort haben wollte (obwohl noch nicht in der Wohnung) und dass sie meiner Mutter eine Frist setzt, den Schmuck und Schlüssel zurückzugeben, sonst würde sie sie anzeigen; daraufhin hat die schlüssel- und schmuckübergabe über den vertrauten (mit vorsorgevollmacht ausgestattet) der schwägerin pflichtgemäss und mit entsprechender dokumentation stattgefunden; nun schuldigt die schwägerin meine mutter an, sie hätte geld gestohlen und hat ihr durch einen anwalt eine aufforderung zusenden lassen, dass sie das geld bis zum 20.12.2011 zurückgeben soll, geld das sie nicht hat! wie soll sich meine mutter verhalten, ebenfalls durch ein schreiben eines anwalts oder selbst, damit die angelegenheit schnell ad acta gelegt werden kann - ich danke ihnen herzlich für ihren rat