Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Häusliche Gewalt - Optionen?

17. Juni 2009 13:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


01:05

Ich bin 21 Jahre und wohne aus finanziellen Gründen in der Wohnung meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden.

Das Verhältnis zwischen meiner Mutter und meiner Person ist leider nicht das beste. Es gibt oft Krach und Streit.

Seit mehreren Monaten beschimpft meine Mutter mich in regelmässiger Form. Sätze wie:

"Du fliegst im Leben noch auf die Fr****e und dann feier ich ein Fest"

sind an der Tagesordnung, wobei solche Aussage fast schon harmlos sind, im Vergleich zu anderen Beleidigungen.

Im Streit kommt es auch oft vor, dass sie handgreiflich gegenüber mir wird. Das aktuellste Beispiel ist, dass Sie mir im Streit einen Wäschekorb auf die Füsse geworfen hatte, woraus eine blutende Wunde entstand.

Es gab selbst eine Situation, indem Sie vor mir, mit einem Messer stand. Sie gibt das auch öffentlich zu.

Des weiteren droht Sie mir ständig damit, dass Sie mich rauswerfen wird und dass Sie mir keinen Unterhalt zahlen wird, wenn ich ausziehe, was in ca. genau einem Jahr ist - Früher geht es leider nicht.

Was habe ich für Optionen?

Vielen Dank
Sym

17. Juni 2009 | 14:04

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Ihre Optionen sind, kurz gesagt, Auszug oder Verbleib in der Wohnung.

Da Sie überhaupt nichts zu finanziellen Umständen von Ihnen, Ihrer Mutter und Ihrem Vater schreiben, kann ich auch nur ganz allgemein skizzieren, dass Sie im Falle eines Auszuges einen Anspruch auf das Kindergeld haben, sowie Unterhaltsansprüche gegen Ihre Eltern denkbar sind.

Denkbar ist auch ein Anspruch nach ALG II, auch wenn Sie erst 21 Jahre als sind. Sie müssten dann dem Amt darlegen und nachweisen, dass ein weiteres Zusammenleben mit Ihrer Mutter unzumutbar ist, vgl. § 22 Abs. 2a SGB II .
Wichtig ist dabei, dass Sie VOR einem Auszug mit dem Amt Kontakt aufnehmen und sich die Kostenübernahme zusichern lassen.

Sie schreiben nichts zu Ihrer derzeitigen Tätigkeit, Schule oder Beruf(sausbildung), so dass Näheres zu der finanziellen Seite nicht gesagt werden kann.


Natürlich können Sie versuchen, mit Ihrer Mutter für das verbleibende Jahr ein Agreement zu treffen, wonach sich das Zusammenleben möglichst stressfrei gestaltet, ob das aber klappt, weiß ich nicht.

Wenn Ihre Mutter Sie beleidigt und/oder Sie bedroht oder gar verletzt, können Sie auch in strafrechtlicher Hinsicht aktiv werden und Anzeige erstatten. Ob dies aber für die Sache günstig ist, kann nicht gesagt werden.


Ich hoffe, Ihnen Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen gegeben zu haben und wünsche Ihnen, dass sich das Verhältnis zu Ihrer Mutter vielleicht doch noch bessert.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 18. Juni 2009 | 23:31

Sehr geehrter Herr Otto,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Meine Situation hat sich mit dem heutigen Tag komplett geändert. Meine Mutter hat mir bis zum 1.8 diesen Jahres eine Frist gesetzt zum Ausziehen.

Anhand dieser Tatsache bilden sich für mich neue Fragen:

Müssen meine Eltern für den Auszug aufkommen bzw. die Kosten? Gibt es Leistungen, die ich beansprüchen könnte von meinen Eltern? Ich bin Schueler und schliesse nächtes Jahr auf dem zweiten Bildungsweg meine Hochschulreife ab. Somit verfüge ich bisher nur den Unterhalt meines Vaters, bei dem ich nicht wohne.

Ich habe mich dazu entschlossen meine Mutter anzuzeigen. Stellt Ihr Verhalten eine Häusliche Gewalt da? Meine Mutter hat mich über Jahre beleidigt gegenüber meiner Person, Familienkreis, Freundeskreis und der Nachbarn.
Des weiteren hat Sie mich in unregelmässigen Abständen verletzt mit Gegenständen oder auch mit der eigenen Hand.

Sie droht mir ständig den Unterhalt zu verwehren, weil ich als ggf. angehender Student "nichts mache".

Wie koennte ich vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2009 | 01:05

Sie stellen keine Nachfrage, sondern eine neue Frage. Bitte bieten Sie dann auch einen neuen Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER