Begleitagentur - Welche Vertragsbeziehungen bestehen unter den Beteiligten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
K zahlt die vereinbarte Vergütung an D aus. 8 - Bereits durch die (einvernehmliche) Vermittlung soll für D die Pflicht entstehen, die vereinbarte Dienstleistung (zum vereinbarten Zeitpunkt) zu erbringen und für K die Pflicht entstehen, die mit D vereinbarte Vergütung für die Dienstleistung zu zahlen. 9 - Durch die Vermittlung soll KEIN Anspruch aus Vertrag von D gegen A entstehen. 10 - Durch die Vermittlung soll KEIN Anspruch aus Vertrag von K gegen A entstehen. 11 - A vermittelt für K kostenlos, d.h. es soll durch die Vermittlung KEIN Zahlungsanspruch aus Vertrag von A gegen K entstehen. 12 - A vermittelt für D NICHT kostenlos. ... Kommt zwischen A und K durch die für K kostenlose Vermittlung ein Vertrag zustande? ... Kommt zwischen D und K durch die Einigung (Dienstleistung gegen Vergütung) ein Vertrag zustande?