Spendenvortragsermittlung bei der Einkommensteuer
vom 7.12.2022
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Bei der Ermittlung des Spenden-Zuwendungsvortrags beim Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2021 werden die Kapitaleinkünfte einbezogen.Aber : Die Kapitalertragsteuer ist doch eine Abgeltungssteuer .Das bedeutet zwar,daß man durch Angabe der Kapitaleinkünfte bei der EST zuviel gezahlte Steuern,z.B. beim Soli zurückfordern kann,aber andererseits bei den sonstigen Steuern eigentlich kein Nachteil in Kauf nehmen muss.Das gilt meiner Meinung nach auch bei Anwendung der Günstigerprüfung.Wenn aber der verbleibende Zuwendungsvortrag aus Spenden unter Einschluß der Kapitaleinkünfte ermittelt wird,entsteht konkret - je nach Höhe der Spenden - ein deutlicher Nachteil bei der Festsetzung des Spenden-Zuwendungsvortrags.Kann man erfolgreich fordern , den Zuwendungsvortrag für die EST 2022 ohne Einbeziehung der Kapitaleinkünfte zu ermitteln ?