Sind die Forderungen des Vermieters überhaupt gültig?
vom 12.2.2008
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Wohnungsübergabe sollte am 31.01.2008 stattfinden, zu diesem Termin erfolgte auch die Kündigung des Mietverhältnisses. Das Schlafzimmer wurde nach Einzug schwarz getrichen, was dem Vermieter nicht gefallen hatte und nahm die Wohnung deswegen nicht ab und verlangte, dass das Zimmer weiß gestrichen werden muss. Dies tat ich auch, aber jetzt verlangt der Vermieter eine weitere Monatsmiete, da die Mangelbeseitigung erst im Februar erfolgte(endgültige Abnahme erfolgte am 11.02.08) und da dem Vermieter die Qualität des Anstrichs im SChlafzimmer nicht gefällt möchte er mir diese Renoveriungskosten in Rechnung stellen, sowie für alle anderen Räume jeweils quotenmäßig gemäß folgendem Zitat aus dem Mietvertrag ----------------------- §13 Schönheitsreparaturen Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen.