Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Zur abschließenden Beantwortung Ihrer Frage wäre zunächst einmal natürlich zu klären, ob Sie als Enkel überhaupt alleiniger Erbe Ihrer Großmutter geworden sind und damit im Wege der Universalrechtsnachfolge deren vertragliche Verpflichtungen übernehmen müssen.
Letztendlich kann diese Frage aber dahingestellt bleiben, da die formularmässig verwendeten Klauseln im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung unwirksam sind.
So entspricht es der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, dass in einem Mietvertrag verwendete Klauseln, wonach der Mieter unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Mietsache allein aufgrund des Ablaufs von Fristen zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sein soll unwirksam sind, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen. (Starrer Fristenplan)
Einen solchen unwirksamen starren Fristenplan haben wir in Ihrem Fall, da Ihre Großmutter unabhängig vom tatsächlich Zustand der Mietsache dazu verpflichtet sein sollte, „mindestens" nach Ablauf gewisser Fristen die Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Klausel ist, dass Ihre Großmutter und damit auch ihre Rechtsnachfolger keine Schönheitsreparaturen und keine Endrenovierung vornehmen muss.
Sie sollten die Forderungen des Vermieters daher zurück weisen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Vogt
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Fachanwalt für Insolvenzrecht