Sie sei aber zuversichtlich und bemüht sich um einen Nachfolger, sodass keine weiteren Kosten auf mich zukommen würden. ... Ein Bekannte von mir besuchte gestern das Haus und stellte von draußen fest, dass die Wohnung bewohnt ist: alle Lichter sind an, an der Klingel ist ein anderer Name. ... Die Kautionszahlung ist die Voraussetzung für die Übergabe der Wohnung an den Mieter. § 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Mietvertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen solventen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: - 100 % des monatlichen Mietpreises für 1 Monat. - Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Ersten eines Monats kündigen.