Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Unsere Frage: Können wir tatsächlich den Mietvertrag nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, da der Zeitmietvertrag keine genaue Begründung gem. § 575 BGB enthält und somit unwirksam wird?