Daher war es auch nicht weiter verwunderlich, dass mit Schreiben vom 05.10.2011 seitens der Hausverwaltung die fristlose Kündigung ausgesprochen und ein Übergabetermin am 27.10.2011 festgelegt wurde. ... Dies hatte zur Folge, dass ich mit Schreiben vom 23.04.2012 wieder die fristlose Kündigung erhielt, sowie von der Hausverwaltung aufgefordert wurde, die Wohnung am 15.05.2012 herauszugeben. ... Wenn die Zahlung jedoch wieder aufgenommen / fortgeführt wird, ist die fristlose Kündigung hinfällig (mündliche Vereinbarung und noch einmal sei gesagt, dass es sich hierbei um den Mann oder Bruder der im Mietvertrag benannten Vermieterin handelt- falls dies von rechtlicher Relevanz ist.)