Strom Endabrechnung nach 2 Jahren
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die habe ich zurückbuchen lassen (da ich keinerlei Info vorher hatte und meiner Meinung nach die Einzugsermächtigung mit der Kündigung erlischt.) ... Nun meine Fragen: 1. ist es überhaupt zulässig, zwei Jahre nach Kündigung Forderungen zu stellen?