Leitungsrecht ohne Eintragung der Baulast
vom 25.7.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Leider liegt das Rohr so, das kein Haus gebaut werden kann. ... Frage 1: Muss die Gemeinde die Kosten für die Verlegung ( es bleibt auf unserem Grundstück) zahlen oder bleiben wir darauf sitzen, obwohl wir bei Unterzeichnugn des Vertrages trotz mehrfachen Bemühens keinerlei Kenntnis von dem Rohr hatten? Frage2: Können wir aufgrund arglistiger Täuschung den Kaufvertrag rückgängig machen?