Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Es geht um 2 Firmen (GmbH ELEKTRO + GmbH M-BAU) mit je 2 Gesellschaftern (GROß + KLEIN) Gesellschafter GROß hält an beiden Firmen je 60 / 65% Gesellschafter KLEIN hält an beiden Firmen je 40 / 35% Firma E-TECHNIK liefert Elektrotechnik und hat nur 2 Angestellte: GF-GROß + GF-KLEIN Firma MASCH-BAU liefert Maschinenbau und hat nur 1 Angestellten: GF-GROß Gesellschafter GROß ist in beiden Firmen alleinvertretungsberechtigter GF, bezieht Gehalt aber nur in E-TECHNIK Gesellschafter KLEIN ist in Firma ELEKTRO alleinvertretungsberechtigter GF, bezieht Gehalt also auch nur in E-TECHNIK Firma MASCH-BAU hatte bis 2006 einen weiteren GF-Gesellschafter "KONSTRUKTEUR", der dann aber ausgeschieden ist. Dieser ausgeschiedene GF-Gesellschafter "KONSTRUKTEUR" bezog damals ein Jahresgehalt von ca. 70.000,- EUR + Firmenwagen. ... HINWEIS: - GF-KLEIN hat den Vorschlag gemacht, daß Gehalt von GF-GROß auf beide Firmen zu splitten, um einen Ausgleich für die "Subvention" zu erhalten - GF-KLEIN hat alternativ den Vorschlag gemacht, daß E-TECHNIK die durch GF-GROß erbrachten Leistungen an MASCH-BAU berechnet. - GF-GROß ist nicht bereit zu verhandeln, das heisst es kann nur durch Druck von Anwälten / Finanzbehörden eine Änderung herbeigeführt werden. - Eine Trennung der Gesellschafter bzw. ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist im Moment keine Option - Die Steuerberatung (für beide Firmen zuständig) möchte sich nicht einmischen FRAGE: - Ist obige Konstellation aus Sicht der Finanzbehörden / Gesetzeslage so überhaupt tragbar / zulässig - In welchen Rechtsbereich fällt diese Angelegenheit (Handelsrecht, verdeckte Gewinnausschüttung)?