.- ab.Das Geld hat sie bis auf € 5.000.- für neue Fenster,für sich selbst ausgegeben .... Im Jahre 2009 erhielt ich einen Erbteil meiner Mutter in Höhe von € 100.000.- ausbezahlt.€ 40.000.- hatte ich Erspartes.Von diesem Geld kauften wir eine Doppelhaushälfte auf Erbpachtgrundstück.Restlaufzeit der Erbpacht 35 Jahre. ... Wir haben Zugewinngemeinschaft,keine vereinbarte Gütertrennung,ich könnte durch den Notar nachweisen,dass das Geld aus meiner Erbschafft stammt,zumindest die € 100.000.- Müßte sie mir nur die Hälfte der Wersteigerung,etwa € 30.000.- auszahlen,oder welche Möglichkeiten hätte ich,einen Großteil meines Erbes zurück zu erhalten ?