Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist es nur möglich eine Überweisung zu stornieren, wenn man dies sofort nach der Überweisung tätigt.
Dies ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht vom Konto abgebucht wurde.
Bei ihnen wurde das Geld schon vom Konto abgebucht.
Danach ist es nur noch möglich, die andere Bank aufzufordern das Geld zurück zubuchen. Dieses ist jedoch nur möglich, solange die Empfängerbank das Geld noch nicht erhalten hat.
Danach ist die Empfängerbank dazu nicht mehr berechtigt, da es auf dem Konto gutgeschrieben wurde.
Laut Ihrem Sachverhalt ist das Geld schon auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Dann müsste der Empfänger einer Rückbuchung zustimmen.
Sie könnten dann nur noch zu Ihrer Bank gehen und sagen Sie haben eine falsche Überweisung getätigt.
Dieses ist jedoch nur der Fall, wenn Sie sich verschrieben haben. Zum Beispiel falscher Betrag oder falsche Kontonummer. Dieses müssten Sie auch nachweisen.
Das dürfte in Ihrem Fall sehr schwer sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lange-Ronneberg
Rechtsanwalt
Wir müssen der Bank irgendwie klar machen, dass wir uns verschrieben haben am besten mit einem falschen Betrag, werden dies schon irgendwie nachweisen, ist zwar nicht ganz korrekt,aber so hätten wir wenigstens ne chance, schliesslich sind WIR JA DIE BETROGENEN, also ist es ja nicht falsch für unser eigenes Geld ein wenig zu schummeln, bleibt uns ja nichts anderes übrig. wir sind total am boden zerstört, haben 3 kinder, es geht um EUR 6000.- das schlimme ist, wir vertrauten diesem händler, hatten 2 jahre positive geschäftsbeziehung bis jetzt zum schluss, wo er unser vertrauen dermassen ausgenutzt hat, waren nicht dumm jemandem den wir nicht kennen soviel geld zu überweisen, 2 jahre geschäftskontakt und es war immer alles ok bis jetzt, deshalb fühlen wir uns so hilflos ausgenutzt. können wir dies denn versuchen mit dem falschen betrag zu probieren oder mit falsch geschriebener kontonummer, hätten wir da ne chance bei der bank, (werden dies schon nachweisen können wenn auch nicht ganz korrekt)????? oder lieber nicht was raten sie uns nun?? der händler hat zum schluss total unser vertrauen ausgenutzt.
Sie können es Versuchen.
Jedoch sollte Sie es mit dem falschen Betrag versuchen.
Wie ich es verstehe haben Sie ja einen Fehler gemacht, Sie wollten ja 600 Euro überweisen und haben 6000 Euro aus versehen überwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lange-Ronneberg
Rechtsanwalt
Ich möchte gerne meine Antwort auf die Nachfrage ergäzen.
Auch auf den Hinweis von einigen Kollegen hin.
Ich muss Sie natürlich daraufhinweisen, dass eine bewusste Täuschung der Bank einen strafrechtlich relevanten Betrug darstellt.
Wenn Sie also absichtlich vorgeben, Sie haben sich verschrieben, obwohl dies nicht der Fall war.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lange-Ronneberg
Rechtsanwalt