Wohngeldbezug: Einkommensveränderung nicht gemeldet – Ermittlung wegen Betrug
Nachdem ich meine selbständige Tätigkeit aufgeben musste und mich arbeitssuchend meldete, beantragte ich Wohngeld für mich und meine Familie (Ehefrau und drei Kinder). Der Antrag wurde genehmigt für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.05.2013. Wohngeld in Höhe von 250,- EUR monatlich.