Im Jahr 2010, nach Insolvenz meines alten Arbeitsgeber, habe ich vom neuen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag mit ungünstigeren Gehaltskonditionen erhalten.
Jetzt bin ich per RA - mit Fristsetzung - aufgefordert worden umfangreiche Unterlagen, auch rückwirkend, zur Verfügung zu stellen (Gehalt rückwirkend/laufen, Arbeitsvertrag,...).
Es besteht bei uns im gesamten Betrieb Alkoholverbot(Arbeitsvertrag) Es gab nie Beschwerden oder irgend eine Form von Disziplinarverstöße meinerseits.
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel stehen, die mir untersagt im Folgejahr nach Beendigung de Arbeitsverhältnisses nicht im gleichen Gewerbe auf eigene Rechnung zu arbeiten.
Ausgangssituation: Kündigung durch den Arbeitgeber am 08.12.08 zum 15.01.09 erhalten, "von der weiteren Arbeitsleistung stellen wir Sie mit dem heutigen Tage unter Anrechnung ihres Urlaubs gemäß geschlossenen Arbeitsvertrag frei.
Laut Arbeitsvertrag habe ich einen durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 46 Stunden (Ausweitung der Arbeitszeit auf 46 Stunden wegen regelmäßiger Arbeitsbereitschaft).
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, in dem unter anderem der folgende Text steht, der in mir den Verdacht hervorruft, das die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung umgangen werden soll.
Könnten bei einer Schließung die Mitarbeiter angehalten werden, weiterhin zum Arbeitsplatz zu kommen um diese Tätigkeiten auszuführen (sofern im Arbeitsvertrag vorgesehen)?