Der Widerruf ist zu richten an: (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. ... Nun meine Haupt-Frage: Ist diese Widerrufsbelehrung schon deswegen unwirksam, weil in der Klammer benannt wurde "ladungsfähige Anschrift", dann aber ein Postfach angegeben wird? ... Ich habe natürlich hierzu auch schon die BGH-Rechtsprechung gefunden, die für damalige Verträge wohl besagt, dass als Anschrift durchaus auch ein Postfach angegeben werden kann, entgegen den Mustervorgaben des Bundesjustizministerium (Bundesgsetzblatt).