ich habe folgendes Problem.
Ich habe am 19.04.2008 bei einer Firma einen Arbeitsvertrag unterschrieben, Datum Beginn Arbeitsvertrag 01.06.2008, allerdings wurde damals am Telefon gesagt das nicht sicher sei wann ich anfangen soll das sehe ich dann am Datum vom Arbeitsvertrag. Also wenn er auf 01.06. ausgestellt ist am 01.06. und wenn er auf 16.06. ausgestellt ist dann am 16.06. nun ist aber die Kollegin die mich anlernen soll in Urlaub und deshalb sollte ich trotz Ausstellung des AV auf 01.06. erst am 16.06. anfangen. Nun habe ich aber ein besseres Stellenangebot erhalten. Kann ich nun am 15.06. meine Kündigung zum Monatsende stellen? Der Vertrag beinhaltet folgenden Punkt:
Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
Der letzte Satz macht mir hier Sorgen, kann ich nun ohne Probleme am 15.06. kündigen?
Ich unterstelle, dass das Arbeitsverhältnis nun am 16.06.2008 beginnt. In diesem Fall können Sie noch am 16.06.2008 zum Ablauf des 30.06.2008 im Rahmen der Probezeit kündigen. Die Zwei-Wochen-Frist wird in diesem Fall eingehalten; die Kündigung erfolgt nach Arbeitseintritt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber am 16.06.2008 zugehen. Lassen Sie sich die Übergabe der Kündigung möglichst schriftlich bestätigen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.