Aus mir nicht mehr erinnerlichen Gründen war diese Dienstbarkeit im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages noch nicht bestellt, sondern wurde erst 5 Kalendertage später bestellt. Der Vertragstext gibt bei der Wiedergabe des Grundbuchstandes zu Abteilung II daher insoweit nicht den Ist-Zustand wieder, sondern den Zustand, der bei Eigentumserwerb für Ihre Mandanten gelten würde.“ Allein solche Aussage ( Notarschreiben) : „…diese erweiterte Fassung der Dienstbarkeit beruhte nicht auf einer Laune der Firma ..., sondern auf einer konkreten Verpflichtung der Firma ...gegenüber der Stadt ..., die Firma ... der Stadt gegenüber übernommen hatte…“ ist eindeutiges Beweis für vorsätzlichen Betrug. ... Frage: Kann die Stadt sich so einfach über den Gesetz stellen und solche unbegründete Abrissverfügung fordern?