Kündigungsbestätigung, Rückforderung der Kosten durch falsche Beratung.
15.05.2012 14:14
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***,00 € |
Tele Columbus Sachsen-Thüringen GmbH
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Smartcard-Rücksendung, Kündigungsbestätigung von TV Digital
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorfeld möchte ich mich erst mal zum vorgefallenen Sachverhalt äußern.
Im Februar dieses Jahres, trat ich telefonisch mit einen Ihrer Servicemitarbeiterinnen in Kontakt um mich über TV Digital, welches von Ihrer Gesellschaft angeboten wird, zu informieren. Im folgenden Gespräch zwischen Ihrer Mitarbeiterin und mir, versuchte ich mich über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren wie man TV Digital über Ihr Unternehmen am besten und am kostengünstigsten empfangen kann.
Dann informierte mich Ihre Mitarbeiterin über zwei Optionen, welche man wohl wählen könnte. Die eine Variante TV Digital über Ihr Unternehmen zu empfangen wäre die, ein Modul mit einer Smartcard zu wählen und die andere, über einen Receiver.
Da meine momentane Situation (Student), einen Receiver mit ca. 220,00 € Kaufkosten, mein derzeitiges Geldbudget sprengen würde, informierte ich mich über die erste Variante genauer, um mich zu vergewissern, ob man diese Option an meinem TV Gerät überhaupt installieren könnte. Im weiterem Gespräch mit Ihrer Firmenmitarbeiterin, versuchte ich festzustellen ob mein Gerät, denn überhaupt fähig wäre dieses gewisse Modul mit der dazugehörigen Karte, lesen zu können.
Daraufhin fragte sie mich, um welches TV Gerät ginge es denn genau und ich teilte ihr mit, es handele sich um ein Samsung TV Flachbildfernseher. Des weiteren ersuchte sie das Kaufjahr des jeweiligen Geräts, welches im Jahr 2011 gekauft wurde. Zu diesem Zeitpunkt, sagte sie zu mir am Telefon, Geräte die aus diesem Jahr 2011 stammen sind sowieso tauglich um ein solches Modul mit integrierter Smartcard, wie es von Ihrem Konzern angeboten wird, zu lesen. Sie fragte mich auch noch zusätzlich, ob denn an den Flachbildfernseher eine Steckvorrichtung zu sehen sei, darauf hin versuchte ich diesen Steckplatz zu finden, welcher auch an der Seite des TVs zu sehen war.
Ab diesem Moment sagte sie, ohne sich weitere Informationen über mein Flachbildfernseher einholen zu wollen, dieses Gerät sei fähig, dass von unserm Konzern angebotene Modul ohne weitere Probleme lesen zu können.
Ab diesem Augenblick, war für Ihre Mitarbeiterin aus Ihrem Unternehmen klar, ohne ähere spezifische Modellangaben über das sich handelnde TV Gerät eingeholt zu haben, sprich, genaue Modellbezeichnung oder auch Herstellungsjahr(2008) des TV Geräts, dass dieser Flachbildfernseher definitiv fähig sei, das Modul mit dazugehöriger Smartcard lesen zu können.
Zusätzlich erkundigte ich mich auch weiterhin über die genaue Inbetriebnahme des Moduls, wo hingegen sie mir nur entgegenbrachte, dass man das Modul nur in die dafür vorgesehene Steckplatzvorrichtung einsetzten müsse und dann 3 Tage warten muss, damit sie sich registriert und freischalten könne.
Am 01.03.2012 bekam ich dann ein Bestätigungsschreiben über Vertragslaufzeit und Rücksendeaufforderung für das alte Internetmodul.
Mit dem Schreiben vom 13.02.2012 erhielt ich nun das schon im Vorfeld mehrfach erwähnte Modul mit dazugehöriger Smartcard.
Von diesem Zeitpunkt an, habe ich alle Angaben die mir im Vorfeld klar und deutlich vermittelt wurden, strikt eingehalten und auch befolgt. Leider hatte ich nicht damit gerechnet, dass eine Zeitspanne von ca. 2 Wochen zwischen Bestellvorgang und Warenerhalt vergehen würden bis das besagte Modul bei mir angeliefert wird.
Nach nun mehr als 5 Tagen nach Erhalt des Artikels und ordnungsgemäßem einstecken des Moduls in das TV Gerät musste ich nun mehr verwundert feststellen, dass leider keine Freischaltung stattgefunden hatte. Nach mehreren Steckvariationen mit den jeweiligen Registrierungsdauer von min. 3 Tagen, was mir ja im Vorfeld so vermittelt wurde, blieb jegliche Inbetriebnahme des Moduls erfolglos.
Ungünstiger weise musste ich dann auch noch in der Probierphase, meinen schon im Vorfeld gebuchten Urlaub antreten. Wodurch mir dann auch die Möglichkeit verwehrt blieb alle möglichen Steckplatzpositionen rechtzeitig bis zum Ablauf der Widerrufsfrist auszuprobieren und zu Testen. Durch die schon im ersten Teil des Schreibens erwähnte Registrierungsdauer von min 3 Tagen verschob sich ungünstiger weise der verzweifelt Versuch das Modul in Betrieb nehmen zu können, in meine Urlaubszeit hinein.
Nach der Rückkehr aus meinem zweiwöchigem Urlaub bei meinen Eltern, setzte ich mich umgehend mit Ihrem Servicemitarbeiter in Verbindung um das Problem der nicht Inbetriebnahmefähigkeit des Moduls zu äußern.
Mir wurde dann nochmals von Ihrem Telefonmitarbeiter versichert, ich solle einfach nochmal alle Steckplatzpositionen ausprobieren um alle Variationsmöglichkeiten erneut zu testen. Da ich aber schon zu einem früheren Zeitpunkt alle Positionen ausreichend ausprobiert und auch noch länger als 3 Tage gewartet bzw. dem Modul einen reichlichen Registrierungsspielraum gegeben habe, setzte ich mich nach dem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von dem Hersteller des Flachbildfernseher der Firma Samsung in Verbindung.
Welcher mir dann die Information zu kommen ließ, mein TV Gerät wäre gar nicht in der Lage, dieses besagte Modul zu lesen, da die Software gar nicht fähig sei das Modul zu lesen.
Im Grunde hätte mich Ihre Servicemitarbeiterin nach dem genauen Modell des besagten TV Geräts fragen müssen. Selbst der Servicemitarbeiter des Konzerns Samsung sagte, man könne nicht blind davon ausgehen, nur weil ein TV Gerät 2011 gekauft wurde, dass es auf dem neusten Stand bzw. im selben Jahr hergestellt wurde.
Der Mitarbeiter von der Firma Samsung sagte außerdem, es ist dringend von dem jeweiligen Unternehmen nachzufragen um was für ein Fernsehmodell es sich denn handelt, wenn man ein solches Modul anbietet, es gehöre zum Service der Firma nach solchen Kleinigkeiten nachzufragen um eventuell im Nachhinein auftretende Schwierigkeiten mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen.
Resultierend aus den Erkenntnissen durch das Gespräch mit dem Servicemitarbeiter der Firma Samsung, setzte ich mich mehrfach mit Ihren Servicemitarbeitern telefonisch in Verbindung um den jeweiligen Mitarbeiter meine Sachlage klar und deutlich offen zu legen.
Nach den ersten beiden Telefongesprächen hatte ich eigentlich das Gefühl verstanden worden zu sein, um eine schnellstmögliche und auch sinnvolle Lösung für das anstehende Problem zu finden.
Aus den von Ihnen erhaltenen Schreiben wurde mein Sachverhalt in keinster weise auch nur ansatzweise begutachtet bzw. verstanden.
Im Gegenteil, man hat mich so hingestellt als wenn ich nun mal plötzlich festgestellt habe, dass mein TV Gerät das besagte Modul nicht lesen kann und das Problem ich selbst verursacht habe.
Aber wenn man den vorangegangenen Sachverhalt klar und eindeutig nachvollzieht, dann kann man doch eindeutig feststellen, durch was oder ehr durch wen hier eine fehlerhafte Kundenberatung stattgefunden hat.
Was dann aber schlussendlich alles übertroffen hat, war dass, als ich dann vor kurzem mit einen Ihrer Servicemitarbeiter telefonisch in Kontakt treten musste, wo ich zum dritten mal den Sachverhalt erneut erläutern sollte.
Welches meines Erachtens nach, als völlig sinnlos erschien, da man ja schon im Vorfeld alles zu diesem Thema mehrfach geschildert und erläutert hatte. Wurde man dann bei dem besagtem letztem Gespräch auf eine Art und Weise angesprochen die meiner Meinung nach völlig übertrieben und fehl am Platz zu sein schien.
Letzten Endes habe ich durch den Versuch mit Ihnen telefonisch in Kontakt zu treten und den Sachverhalt unkompliziert und ohne große Probleme verursachen zu wollen, eine enorm hohe Handyrechnung erhalten. Welche auch geringer hätte ausfallen können, wenn man schon im Vorfeld den Sachverhalt ordentlich bearbeitet und begutachten würde.
Die Kosten für diese Handyrechnung liegen jetzt zu meinen Lasten und erschwerend kommt hinzu, dass das Problem nach den ganzen unzähligen Telefonaten immer noch nicht geklärt ist.
Ich möchte Sie bitten meinen Vertrag für TV Digital zu kündigen und den analogen TV Empfang wieder frei zu schalten.
Weiterhin bitte ich Sie mir umgehend den Betrag den ich im Vorfeld für das Modul und die Smartcard bezahlt habe, zurück auf mein Konto zu überweisen bzw. mir die Adresse zukommen zu lassen, woraus dann hervorgeht wohin ich dann das Modul mit der Smartcard an Ihr Unternehmen zurücksenden soll.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn ich eine umgehende Kündigungsbestätigung für das Programmpaket Digital TV erhalten würde und der noch ausstehende Betrag für das Modul mit Smartcard zurückerstattet bekommen würde.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Fernseh-, und Internetanbieter zu wechseln.
Über eine Beteiligung an den mir entstandenen unnützen hohen Telefonkosten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Danke Ihnen schon im Vorfeld für Ihre Mühen und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort des TV Anbieters:
Kündigung erfolgt aber die schon im Vorfeld Bezahlte Summe von 109,00 für das Modul wird Ihnen nicht zurück erstattet. Es wurde auch gar nicht auf die Widerrufsfrist eingegangen. Kann man die Entscheidung des Unternehmens noch anfechten und den Betrag für das Modul zurück verlangen? Anfechtung nach
BGB § 123?
Oder kann ich hier gar nichts mehr machen da trotz falscher Serviceberatung(Täuschung) die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist?
Was kann man bestenfalls noch bei dieser Sachlage machen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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