Abmahnung nach einer Google-Rezension
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Als involvierter Pflichtteilsberechtigter habe ich den von der Alleinerbin zur Nachlassaufstellung beauftragten Rechtsanwalt bei Google mit einem Stern und folgendem Text bewertet: "Ich habe noch nie einen Anwalt (Name des Anwalts) so langsam arbeiten erlebt." Zur Begründung meiner Bewertung hier chronologische Zusammenfassung des Sachverhalts: - 23.03.18: Mein Vater ist verstorben - 18.04.18: Testamenteröffnung - 19.04.18: Beantragung des Erbscheins seitens der Alleinerbin - 26.04.18: Schriftliche Aufforderung meinerseits an die Alleinerbin zur Auskunft und Auszahlung meines Pflichtteils - 09.05.18: Anwalt der Alleinerbin informiert mich schriftlich, die Angelegenheit wäre in Bearbeitung und seine Mandantin wäre an einer zügigen Regelung interessiert. Bei einer Rechtsberatung wurde ich aufgeklärt, dass ein hierfür angemessener Zeitrahmen 6 - 8 Wochen betragen kann. - 30.07.18: Nach über 11 Wochen daher telefonische Nachfrage meinerseits beim Anwalt der Alleinerbin ... ist diese Woche noch im Urlaub, meldet sich dann. - 06.08.18: Telefonat mit dem Anwalt ... es liegen ihm jetzt alle Unterlagen vor, doch diese Woche kommt er nicht dazu und ist dann nochmals drei Wochen im Urlaub, danach aber sofort. - 10.09.18: Erneute telefonische Nachfrage meinerseits, warum mir noch immer nichts vorliegt ...