Amtspflichtverletzung im ZV Termin
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Die Nichtverlesung einer Baulast wider besseres Wissen durch das Gericht im ZV Termin stellt nach geltender Rechtsprechnung einen Verstoß gegen § 66 ZVG dar. 1.Frage: Könnte dies auf Beschwerde des Erstehers zu einer Aufhebung des Zuschlagbeschlusses nach § 83 Abs. 6 ZVG führen. Wenn ja, wie sind die Verjährungsfristen, wenn der Ersteher erst 2 Jahre nach Termin davon erfährt.Wäre nach 83,6 ein Schaden die Voraussetzung oder der reine Verfahrensfehler? 2.Frage: Könnte der Ersteher unabhängig vom ZVG auch aus § 839 gegen das Gericht klagen.