Am 30.Dezember bekam ich ein Einschreiben von der Käuferin,das ich das Pony innerhalb von 7 Tagen abzuholen habe,wie bereits am 28.12.08 besprochen,wegen dem Mangel der Unverträglichkeit an dunklen Pferden.Ich habe dann schriftlich über einen Anwalt reagiert,das dies kein Mangel sei und ich von jeglichen Gewährleistungen laut Vertrag ausgeschlossen bin.Zudem wurde nochmal klar gestellt das das Pony bei mir solche Verhaltensweisen nicht gezeigt hat.Am 14.januar bekam ich wieder einen Brief mit der Aufforderungbis zum 22.1.09 den mangel der Wolfszähne und Haken an den Zähnen zu beseitigen.es steht nicht dort drin das das Pony damit Probleme hat.Sollte ich dem nicht nachkommen,würden sie die Kosten auch gerichtlich einfordern lassen dafür.Zudem fordern sie mich erneut auf,entweder das Pony zurück zu nehmen,nach meiner angeblich mündlichen Zusage-es gibt nun zwei Zeugen (waren natürlich nicht dabei),oder den Kaufpreis um 750€ zu mindern. ist das rechtens?... Natürlich bin ich nicht Rechtsschutzversichert,von daher ahbe ich nun schon erhebliche Kosten für den Briefwechsel in kauf nehmen müssen.