Untervermietung an AirBnB/booking.com
vom 29.6.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Soll ich sofort eine Kündigung an diese Person schicken? Muss diese Person, da sie ja nicht mehr in der Wohnung wohnt, nicht sofort „ausziehen"? ... Müsste man nicht mit dem Vermieter vor einer Untervermietung sprechen und es als Gewerbe anmelden?