Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt
vom 3.2.2005
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Guten Tag, ich bin freiberuflich tätig und wurde anwaltlich aufgefordert mein Einkommen offenzulegen. ... Außerdem solle ich "die Erklärungen, die zu den Steuerbescheiden geführt haben" nachreichen, da es bei Selbständigen steuerspezifische Abzüge vom Einkommen gebe, die unterhaltrechtlich nicht oder nur teilweise anzuerkennen sind" Dazu habe ich folgende Fragen: (1) Stimmt es, dass ich auch meine Vermögensverhälnisse offenlegen muss. ... Muss die Gegenseite mir nachweisen, dass ich solche Abzüge habe oder muss ich beweisen, dass ich solche nicht habe. (4) Mein zu versteuerndes Einkommen in den genannten Jahren setzt sich zusammen aus Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, Kapitalvermögen und Veräußerungsgeschäften (hier auch Verluste).