Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Für die Ermittlung der genauen Höhe Ihrer Einkommensteuer, ist es wichtig zu wissen, wie Sie veranlagt werden. Die Veranlagungsform ist abhängig von Ihrem Familienstand. Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie alleinstehend sind und daher bei Ihnen die Einzelveranlagung durchzuführen ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie außer den genannten Mieteinnahmen i.H.v. 10.000,00 EUR keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen erzielen.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als derzeit 7.664,00 EUR (Grundfreibetrag) haben Sie dann überhaupt keine Einkommensteuer zu zahlen. Mit den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten, wie etwa Gebäudeabschreibung, ggf. Schuldzinsen, Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen, laufende Haus- und Grundstückskosten, soweit sie nicht auf die Mieter umgelegt werden (können), sowie den als Sonderausgaben absetzbaren und regelmäßig anfallenden Beiträgen für Renten-, Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen, ferner ggf. dem Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG
) sollten Sie den Grundfreibetrag erreichen oder sogar unterschreiten können. Schlechtestenfalls, nämlich dann, wenn Sie keinerlei steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen geltend machen können, beläuft sich bei Einnahmen in der von Ihnen genannten Höhe die zu zahlende Einkommensteuer auf zur Zeit 391,00 EUR.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
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