Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mieteinnahmen als Haupteinkommen

25. August 2006 17:22 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Zusammenfassung

Wie muss ich Mieteinnahmen in Deutschland versteuern und welche Freigrenzen gibt es?

Mieteinnahmen in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer. Eine Steuerfreigrenze hängt von Ihrer steuerlichen Veranlagung ab

Ich bin Brite, stamme aber aus Deutschland, wo auch all meine Familienangehörigen wohnen. Aus Krankheitsgründen möchte ich mich jetzt zur Ruhe setzen und in Deutschland leben. Ich würde dann von meinen Mieterträgen leben. Ich habe bereits 2 hypothekenfreie Wohnungen in Berlin, die grosse ist vermietet und in der kleinen werde ich wohnen. Ich möchte noch eine grosse Wohnung dazukaufen und hätte dann ca. 10.000 Euro Mieteinnahmen pro Jahr an Nettokaltmiete, wovon ich leben könnte, da meine Familie mich bei finanziellen Engpässen unterstützen könnte. Wie hätte ich dieses Einkommen dann zu versteuern? Gibt es da gewisse Freibeträge in diesem Fall, bis zu deren Höhe das Einkommen steuerfrei ist, oder muss ich damit rechnen, dass ich sämtliche Mieteinnahmen in voller Höhe versteuern muss? und zu welchem Prozentsatz? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Für die Ermittlung der genauen Höhe Ihrer Einkommensteuer, ist es wichtig zu wissen, wie Sie veranlagt werden. Die Veranlagungsform ist abhängig von Ihrem Familienstand. Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie alleinstehend sind und daher bei Ihnen die Einzelveranlagung durchzuführen ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie außer den genannten Mieteinnahmen i.H.v. 10.000,00 EUR keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen erzielen.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als derzeit 7.664,00 EUR (Grundfreibetrag) haben Sie dann überhaupt keine Einkommensteuer zu zahlen. Mit den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten, wie etwa Gebäudeabschreibung, ggf. Schuldzinsen, Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen, laufende Haus- und Grundstückskosten, soweit sie nicht auf die Mieter umgelegt werden (können), sowie den als Sonderausgaben absetzbaren und regelmäßig anfallenden Beiträgen für Renten-, Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen, ferner ggf. dem Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG ) sollten Sie den Grundfreibetrag erreichen oder sogar unterschreiten können. Schlechtestenfalls, nämlich dann, wenn Sie keinerlei steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen geltend machen können, beläuft sich bei Einnahmen in der von Ihnen genannten Höhe die zu zahlende Einkommensteuer auf zur Zeit 391,00 EUR.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER