Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Anhand Ihrer Angaben kann man nicht abschließend beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf SGB II Leistungen haben. Das Pflegegeld wird bei der Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Die Rente Ihres Mannes, ist mit dem Nettobetrag als Einkommen einzusetzen.
Der Regelbedarf von je 328 € ist also schon durch die Rente abgedeckt. Es ist daher gut möglich, dass nur ein teilweiser Anspruch auf Kosten der Unterkunft besteht. Um dies sicher beurteilen zu können, müsste man den Bescheid mit der Berechnung sehen.
Natürlich muss das Jobcenter über Ihren Antrag per Bescheid entscheiden. Darauf müssen Sie bestehen.
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