Guten Tag, im Juni 2008 haben wir nach Besichtigung einer Wohnung und Ansicht des Mietvertrages vom Vormieter, dem wir zugestimmt hätten, eine Einbauküche übernommen nachdem wir uns beim Vermieter als Nachmieter vorgestellt hatten und er uns grundlegend gleiche Bedingungen (Mietpreis, etc.)zugesagt hat. ... Mit der Einbauküche in der neuen Wohnung und unserer auslaufenden Kündigungsfrist beim vorherigen Vermieter versucht diese Hausverwaltung uns nun zur Unterschrift unter einen für uns unzumutbaren Mietvertrag zu nötigen. ... Die Hausverwaltung erhält, sollten wir den Mietvertrag nicht unterschreiben, vom Hausbesitzer eine Vermittlungsgebühr von zwei Monatsmieten für Nachmieter, die er mit uns natürlich nicht zahlen müsste.