Sonderkündigung nach § 573 a BGB
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Da die im Haus lebenden Mieter nachweislich keine Eisenbahner sind (schriftl. ... Ich möchte den Mietern unter Berufung auf § 573 a kündigen. Da sie seit 16 Jahren im Haus leben, haben sie nach meiner Berechnung eine Kündigungsfrist von insgesamt 12 Monaten (9 Monate, da über 8 Jahre Mieter plus 3 Monate durch Kündigung nach 573 a).