Immobilienfinanzierung: Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB/Verteilung des Miteigentums
vom 5.5.2018
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Die Kredite haben wir zusammen aufgenommen; sie laufen immer noch. ... Meine Fragen zur Übernahme der Eigentumshälfte meiner Exfrau: 1)Kann ich mit meiner Exfrau die 2009 gemeinsam aufgenommenen Kredite wirksam nach § 490 Absatz 2 BGB ohne Zustimmung der Banken außerordentlich kündigen, obwohl ich meine Haushälfte behalte und wir nicht an einen Dritten verkaufen? Was ist der Bank vorzulegen?