Hallo, vor einigen wochen konnte aufgrund mangelnder deckung meines kontos ein beitrag für eine premium-mitgliedschaft bei XING nicht abgebucht werden. ich wurde darüber per mahnung informiert, aber durch hohe ausstände von kunden war es mir nicht möglich, mein konto rechtzeitig ausreichend zu decken bzw. die zahlung erneut anzuweisen. xing hat ein inkassounternehmen beauftragt, die forderung einzutreiben. ich habe die hauptforderung (inkl. mahngebühren 76,35 €) durch neue kontoeingänge mittlerweile direkt an xing überweisen können. das inkassounternehmen fordert nun noch einen restbetrag von 42,30 € ("die aufgrund ihres zahlungsverzuges entstandenen kosten sind gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 286 BGB: Verzug des Schuldners">§286 BGB</a> als verzugsschaden zu ersetzen"). ich kann nachvollziehen, daß XING kosten durch so etwas entstehen- nur in der kostenaufstellung des schreibens erscheinen die kosten nicht als die von XING, sondern als solche, die dem inkassounternehmen selber entstanden sind. die aufgeführten posten gliedern sich wie folgt: 1.ink.... diese treten doch in als dritte auf (bzw. als "privatvergnügen" des gläubigers). ich bin bereit, die kosten zu tragen, welche XING entstanden sind (rücklastgebühr etc..). in dem fall sieht es aus, als ob lediglich die inkassofirma ihr geld will, und XING davon doch eh nichts sehen wird. ... dem ist noch hinzuzufügen, daß die inkassofirma damit droht, das "gerichtliche mahnverfahren" einzuleiten, "durch welches weitere kosten eines rechtsanwalts sowie gerichtskosten (...)