Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten dem Mahnbescheid innerhalb der 2-Wochen-Frist mittels des beigefügten Vordrucks widersprechen. Hierbei sollte aber vorab von einem Kollegen geprüft werden, ob ein Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten ausreichend ist.
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gehe ich davon aus, dass die Einzugsermächtigung noch Gültigkeit hatte und Elitepartner damit den Betrag ohne weiteres hätte einziehen können. Bei Vereinbarung des Lastschriftverfahrens ist der Gläubiger aber verpflichtet, selbst für den Einzug seiner Forderung zu sorgen. Sie als Schuldner haben das Erforderliche getan, wenn Ihr Bankkonto ausreichend Deckung aufwies.
Demnach dürften die Mahn- und Verzugskosten unberechtigt sein. Ob die Hauptforderung zu Recht geltend gemacht wird, kann anhand Ihrer Schilderung nicht abschließend geprüft werden. Dazu muss der bisherige Schriftverkehr eingesehen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen